Arzthaftungsrecht
Ärzte haben einen überaus wichtigen Beruf. Ihre Arbeit gilt den höchsten Gütern, die wir haben. Das sind Gesundheit und Leben. Von Ärzten wird viel geleistet und die Ansprüche an sie sind sehr hoch. Wenn die Krankheit richtig diagnostizier wird, Leiden gelindert werden kann oder Leben erhalten wird, können Ärzte größte Dankbarkeit erfahren.
Ungünstige Krankheitsverläufe sind jedoch auch keine Seltenheit. In solchen Fällen darf sich der Patient zu Recht fragen, ob jemand, der Arzt, das Krankenhaus, der Therapeut oder die Pflegekraft, einen Fehler gemacht hat und wer dafür verantwortlich ist. Patienten sind in solch einer Situation oft ohnmächtig. Krankenhäuser und Ärzte werden massiv rechtlich vertreten. Die gesamte Behandlung ist auf Absicherung der Ärzte und Krankenhäuser gegenüber möglicherweise auftretenden ungünstigen Krankheitsverläufen und Ansprüchen des Patienten gerichtet.
Patienten oder auch Angehöriger von Patienten müssen einen ungünstigen Krankheitsverlauf nicht nur als Schicksal hinnehmen. Sollte ein Schaden entstanden sein, so ist auf jeden Fall anwaltlicher Rat einzuholen. Möglicherweise liegt
eine Pflichtverletzung (Aufklärungsfehler, Selbstüberschätzung, Fehler in der Diagnose, Therapiefehler, Fehler im Umfeld der Behandlung, Organisationsfehler) und
ein Verschulden vor.
Grundsätzlich muss ein Zusammenhang zwischen dem Fehlverhalten und dem Schaden bestehen. Und die vorgebrachten Behauptungen müssen bewiesen werden können. Als Ansprüche kommen
Schadensersatz und Schmerzensgeld
in Betracht.
Dies gilt insbesondere auch für jegliche Stürze von Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen.